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Reglement des Schleswig-Holstein Cup Agility ab 2011 Stand:27.10.2010
1. Veranstalter und Ausrichter Veranstalter und zugleich Ausrichter sind sechs (VDH-)Agilityvereine aus Schleswig-Holstein. Maximal ein Turnier kann auch von einem Verein in einem benachbarten Bundesland ausgerichtet werden.
1.1. Turniere Jeder Veranstalter richtet ein Agilityturnier nach geltendem VDH-Reglement aus. Jeweils der Prüfungs- und Jumpinglauf dieser Turniere gehen in die Schleswig-Holstein Cup-Wertung ein (s.u.: Punktevergabe). Sollte bei einem Turnier kein Jumping-Lauf ausgetragen werden, kommt dasjenige Spiel in den Wertung, welches in seinem Charakter am ehesten einem Jumping entspricht (Parcours ohne Kontaktzonengeräte). Im weiteren wird dieser Lauf der Einfachheit halber auch als “Jumping” bezeichnet.
1.2. Wechsel eines Veranstalters Muss ein Veranstalter aus dem Veranstalterteam ausscheiden, bestimmen die fünf verbliebenen Vereine einen Nachfolger. Auf diesen Verein gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Vorgängers über.
2. Teilnehmer Am Schleswig-Holstein Cup können alle Agilitysportler teilnehmen, die in Deutschland startberechtigt sind und in den Klassen A1, A2 oder A3 starten.
Der Schleswig-Holstein Cup Agility wird ausdrücklich “offen” ausgeschrieben, d.h. auch Nicht-Schleswig-Holsteiner können teilnehmen.
2.1. Begrenzung der Starteranzahl Da die Ausrichter aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Turniere mit unbegrenzter Starterzahl durchzuführen, wird die Zahl der S-H Cup-Teilnehmer auf 100 begrenzt. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass bei jedem Turnier mindestens 100 Teams starten können. Es ist den Veranstaltern freigestellt, zwei Läufe pro Turniertag anzubieten oder alternativ zwei Richter einzuladen und damit drei Läufe pro Turniertag zu ermöglichen.
2.2. Auswahl der Starter Sollten mehr als 100 Startmeldungen eingehen, werden die teilnahmeberechtigten Starter nach Datum und Uhrzeit des Meldungseingangs ausgewählt.
Die Meldung ist ausschließlich online möglich.
Die Vorjahressieger des S-H Cup in den einzelnen Klassen erhalten bei einer Meldung automatisch einen Startplatz. Dieses gilt auch, wenn das Team inzwischen aufgestiegen ist. Das Team muss in der gleichen Zusammensetzung wie im Vorjahr laufen. Auch die Vorjahressieger müssen bis Meldeschluss das Meldeformular ausfüllen und senden, um den reservierten Startplatz in Anspruch zu nehmen.
Nach Ermittlung und Veröffentlichung der Teilnehmer muss die Startgebühr innerhalb eines von der Meldestelle festgelegten Zeitraumes überwiesen werden. Erfolgt die Überweisung nicht fristgerecht, wird der betreffende Teilnehmer gestrichen und statt dessen ein anderer Starter in die Teilnehmerliste aufgenommen.
2.3. Zentrale Meldestelle Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird eine S-H Cup-Meldestelle eingerichtet.
Der Antrag auf Teilnahme am Schleswig-Holstein Cup ist an diese Meldestelle zu senden. Die Meldungen für die sechs Schleswig-Holstein Cup-Turniere erfolgen direkt beim jeweiligen Veranstalter.
2.4. Teilnahme an den Turnieren Die Teilnahme an mindestens drei der sechs Schleswig-Holstein Cup-Turniere ist Pflicht.
Nimmt ein Teilnehmer an einem der Turniere nicht teil, werden für beide Läufe dieses Turniers Null Punkte vergeben (s.u.: Punktevergabe).
Nimmt ein Teilnehmer nicht am Finalturnier teil, wir er in der Gesamtwertung nicht berücksichtigt, es sei denn, der Teilnehmer weisst nach, dass er oder sein Hund krankheitsbedingt nicht am Abschlußturnier teilnehmen können (Attest). (Begründung: Das Finalturnier soll mit einer feierlichen Abschluß-Siegerehrung enden. Es sollen keine Pokale an Nicht-Anwesende vergeben werden.)
2.5. Wechsel von Hundeführer oder Hund Am Schleswig-Holstein Cup nehmen fest zugeordnete Teams aus Hundeführer und Hund teil. Ein Wechsel von Hundeführer oder Hund ist nicht möglich.
Wenn bei einem Turnier Hundeführer oder Hund gewechselt werden, wird der entsprechende Lauf mit Null Punkten bewertet (s.u.: Punktevergabe).
2.6. Ausschluß von Teilnehmern Nimmt ein Teilnehmer an drei oder mehr Turnieren der laufenden Schleswig-Holstein Cup-Saison und/oder am Finalturnier nicht teil, ohne nachgewiesen zu haben, dass er oder sein Hund krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann (Attest), wird dieses Team im Folgejahr nicht zur Teilnahme am Schleswig-Holstein Cup zugelassen. Diese Regel wird jeweils entsprechend auf die laufende Saison in Abhängigkeit von der Teilnahme in der Vorjahressaison angewandt.
3. Startgebühr
3.1. Startgebühr Die Startgebühr für den Schleswig-Holstein Cup beträgt einmalig € 6,-. Die Ausrichter der sechs Turniere verlangen zusätzlich pro Turnier die übliche Startgebühr.
Mit der Schleswig-Holstein Cup-Startgebühr werden die zusätzlichen Kosten für Porto, Kopien und Pokale gedeckt.
3.2. entfällt
3.3. Vergabe von Startplätzen Schleswig-Holstein Cup-Teilnehmer erhalten automatisch Vorrang bei der Vergabe der Startplätze bei den Schleswig-Holstein Cup-Turnieren. Auch die Schleswig-Holstein Cup-Teilnehmer müssen sich aber wie gewohnt zu den Turnieren anmelden.
Die Meldung der Schleswig-Holstein Cup-Teilnehmer hat spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Turnier zu erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt können die reservierten Startplätze auch an Nicht-Schleswig-Holstein Cup-Teilnehmer vergeben werden.
4. Punktevergabe Bei jedem der zwölf Einzelläufe erhalten die Starter Punkte je nach dem erreichten Platz in der jeweiligen Startklasse. Die Anzahl der Punkte errechnet sich aus dem Anteil der geschlagenen Starter nach der Formel: [Anzahl der geschlagenen Starter] geteilt durch [Anzahl der Starter in dieser Klasse minus 1]. Die so ermittelte Zahl wird auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Beispiel: Bei einem Turnier starten 27 Schleswig-Holstein Cup-Teilnehmer in der Klasse A1 Large. Der Sieger hat 26 Starter geschlagen und erhält (26/26) = 1.000 Punkte, der zweitbeste (25/26) = 0.96153846, gerundet 0.962 Punkte, usw.. Der Starter, welcher den 14. Platz erreicht hat, liegt genau in der Mitte des Feldes und bekommt (13/26) = 0.500 Punkte.
Wer disqualifiziert wird, erhält 0.000 Punkte, ebenso ein Starter, der an dem betreffenden Turnier nicht teilgenommen hat.
4.1. Ermittlung der Rangliste Zur Bestimmung des Ranges eines jeden Teilnehmers wird aus den (gerundeten) Punkte, die bei den zwölf Läufen auf den sechs Turnieren erreicht worden sind, der arithmetische Mittelwert gebildet. (D.h. die Zahlen werden zusammengezählt und durch die Anzahl der Zahlen geteilt). Dabei werden nur die drei in der Punktsumme besten Turniertage in der Wertung berücksichtigt. Der auf diese Weise ermittelte Wert wird wiederum auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und heißt Gesamtpunktezahl. (Anders formuliert: Es gibt drei Streichergebnisse. Die Starter haben damit die Freiheit, nicht an allen Schleswig-Holstein Cup-Turnieren zu starten.)
Der Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktezahl erhält den Rang 1, der Teilnehmer mit der Zweithöchsten den Rang 2 usw.
Bei Teams, die insgesamt Null Punkte erreichen, werden keine Ränge vergeben.
Bei Aufsteigern, d.h. bei Teams, die im Laufe des S-H Cups in mind. zwei unterschiedlichen Klassen gelaufen sind, werden bevorzugt die Laufergebnisse der jeweils niedrigeren Startklasse als Streichergebnisse herangezogen.
4.2. Punktgleichheiten Sollten zwei Teilnehmer die gleiche Gesamtpunktezahl erreichen, wird die Summe der Fehlerpunkte (Parcours- plus Zeitfehler) der sechs in der Wertung berücksichtigten Läufe herangezogen. Eine Disqualifikation oder eine Nichtteilnahme geht dabei mit 200 Fehlerpunkten in die Berechnung ein. Der Teilnehmer mit der kleineren Fehlerzahl erhält den besseren Rang.
Sind auch die Fehlerpunkte gleich, wird die Summe der Parcourzeiten der sechs in der Wertung berücksichtigten Läufe verglichen. Der Teilnehmer mit der kleineren Gesamtzeit erhält den besseren Rang.
Sind sowohl Gesamtpunkte, Fehlerpunkte als auch Parcourszeiten gleich, wird der betreffende Rang unter den Teilnehmern geteilt.
Sofern der erste Rang geteilt ist, wird beim Abschlußturnier ein Stechen zwischen den betreffenden Teilnehmern veranstaltet.
4.3. Aufstiege Steigt ein Teilnehmer zwischen zwei Schleswig-Holstein Cup-Turnieren auf, werden seine Punkte in die höhere Startklasse übernommen. Die vorherigen Turniere werden dann so bewertet, als seien sie in der höheren Startklasse gelaufen worden.
5. Schleswig-Holstein Cup-Ausschuss Für Festlegung des Reglement und dessen Befolgung ist der Schleswig-Holstein Cup-Ausschuß zuständig.
5.1. Zusammensetzung des Schleswig-Holstein Cup-Ausschuss Der Schleswig-Holstein Cup-Ausschuß setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Jeder Veranstalter-Verein entsendet eine Person in den Schleswig-Holstein Cup-Ausschuss. Jedes der sechs Mitglieder hat im Schleswig-Holstein Cup-Ausschuss eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
5.2. Aufgaben des Schleswig-Holstein Cup-Ausschusses Der Schleswig-Holstein Cup-Ausschuss kommt zusammen, wenn Regeländerungen notwendig werden oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den ausrichtenden Vereinen oder zwischen einem ausrichtendem Verein und einem Teilnehmer auftreten. In solch einem Fall kann jeder ausrichtende Verein sowie jeder Teilnehmer den Schleswig-Holstein Cup- Ausschuß anrufen.
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